Stichwort: Bauabnahmen
Die Bauabnahme ist der Übergang von der Bauausführung in die Baunutzungsphase.
Zu Unterscheiden ist die:
* öffentlich rechtliche Bauabnahme. Bei der die Bauaufsichtsbehörde die Einhaltung der Bauvorschriften in baurechtlichen und bautechnischen Hinsicht überprüft.
* zivilrechtliche Bauabnahme sie stellt den Gefahrübergang vom Bauunternehmer zum Bauherrn dar. Voraussetzung dafür ist die Fertigstellung und (im wesentlichen) die Mangelfreiheit des Gebäudes oder einer erbrachten Bauausführungsleistung.
Artikel Bauabnahme. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 4. Juli 2006, 17:52 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Bauabnahme&oldid=18615823 (Abgerufen: 29. August 2006, 09:09 UTC)
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