Stichwort: Baumangel
Ein Baumangel ist die Abweichung des Ist-Zustandes eines Bauwerks vom geschuldeten Sollzustand.
Er liegt gemäß BGB- oder VOB-Verträgen vor,
* wenn eine im Bauvertrag zugesicherte Eigenschaft nicht erfüllt ist oder
* wenn eine allgemein anerkannte Regel der Bautechnik nicht eingehalten wurde oder
* wenn ein Fehler vorliegt, der den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufhebt oder mindert oder
* wenn eine Leistung vertragswidrig ist.
Artikel Baumangel. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 27. August 2006, 16:45 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Baumangel&oldid=20729368 (Abgerufen: 29. August 2006, 09:30 UTC)
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